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Informationen Baumschutz

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Baumschutz auf Baustellen: Warum und wie wir vitale Bäume sichern

Bäume auf Baustellen sind weit mehr als nur ein optisches Element – sie sind wertvolle Vermögenswerte, Schützer unseres Mikroklimas und gesetzlich geschützte Naturgüter. Dennoch werden sie im Zuge von Baumaßnahmen oft massiven Belastungen ausgesetzt. Häufige Folgen mangelhafter Vorsorge sind mechanische Schäden an Stamm und Krone, gravierende Bodenverdichtungen oder die Zerstörung des unsichtbaren Wurzelsystems. Solche Schäden führen oft erst Jahre nach Fertigstellung des Bauprojekts zum Absterben des Baumes und können immense Schadensersatzforderungen, Bußgelder oder behördliche Baustopps nach sich ziehen.
Ein effektiver Baumschutz darf sich daher nicht nur auf die sichtbaren Teile der Pflanze beschränken. Er erfordert ein systematisches Vorgehen, das den Baum als Ganzes – von der Krone bis zur Wurzel – schützt.
In Deutschland bilden zwei wesentliche Regelwerke das rechtliche und technische Fundament für die Baupraxis:
 
  1. Die DIN 18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“): Sie gilt als anerkannte Regel der Technik und schreibt zwingend vor, wie Bäume im Baustellenbereich baulich und organisatorisch zu sichern sind.
  2. Die R SBB („Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“): Diese  definieren die konkreten technischen Schutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Straßen- und Infrastrukturbaus.
INFORMATIONEN ZUR ANORDNUNG VEGETATIONSTECHNISCHER MAßNAHMEN:

Unser Lebensraum wird durch Bäume auf unterschiedlichste Art geprägt. Sie sind Sauerstoffproduzent, Lebensraum für viele Tierarten und tragen wesentlich zum Natur-, Arten- und Klimaschutz bei. Der Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen wird in Normen, Regelwerken und Baumschutzsatzungen (z.B. DIN 18920; R SBB) festgelegt.

Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Regelungen erfolgt leider nicht in der von den Bürgern und den Parteien gewünschten Konsequenz.

Nach Analyse der behördlichen Genehmigungsstrukturen haben wir entdeckt, das der Baum-/Vegetationsschutz nur über eine "vegetationstechnische Anordnung" erfolgen kann, die in einem behördlichen Genehmigungsverfahren angegliedert ist.
Dies ist in der Regel bei Bauarbeiten in Straßen die "Aufbruchgenehmigung + verkehrsregelnden Erlaubnis".  Da hierbei gerade Baum- und Vegetationsflächen durch die Baumaßnahme betroffen sind, haben wir eine Antrag-/Anordnungsformular entwickelt, das in einfacher und behördlichen Struktur dem Baum- /Vegetationsschutz gerecht wird.

Dieser "vegetationstechnische Antrag" kann im Rahmen einer "Aufbruchgenehmigung + verkehrsregelnden Erlaubnis" dem Bauunternehmen ausgehändigt werden. Aufgrund der durch den Unternehmer getätigten Angaben kann die Kommune Schutzmaßnahmen für die Vegetation gezielt anordnen. 

Die Anwendung/Download der Formulare ist frei und kostenlos.

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