Informationen Baumschutz
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Baumschutz auf Baustellen: Warum und wie wir vitale Bäume sichern
- Die DIN 18920 („Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“): Sie gilt als anerkannte Regel der Technik und schreibt zwingend vor, wie Bäume im Baustellenbereich baulich und organisatorisch zu sichern sind.
- Die R SBB („Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“): Diese definieren die konkreten technischen Schutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Straßen- und Infrastrukturbaus.
Unser Lebensraum wird durch Bäume auf unterschiedlichste Art geprägt. Sie sind Sauerstoffproduzent, Lebensraum für viele Tierarten und tragen wesentlich zum Natur-, Arten- und Klimaschutz bei. Der Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen wird in Normen, Regelwerken und Baumschutzsatzungen (z.B. DIN 18920; R SBB) festgelegt.
Die Umsetzung und Durchsetzung dieser Regelungen erfolgt leider nicht in der von den Bürgern und den Parteien gewünschten Konsequenz.
Nach Analyse der behördlichen Genehmigungsstrukturen haben wir entdeckt, das der Baum-/Vegetationsschutz nur über eine "vegetationstechnische Anordnung" erfolgen kann, die in einem behördlichen Genehmigungsverfahren angegliedert ist.
Dies ist in der Regel bei Bauarbeiten in Straßen die "Aufbruchgenehmigung + verkehrsregelnden Erlaubnis". Da hierbei gerade Baum- und Vegetationsflächen durch die Baumaßnahme betroffen sind, haben wir eine Antrag-/Anordnungsformular entwickelt, das in einfacher und behördlichen Struktur dem Baum- /Vegetationsschutz gerecht wird.
Dieser "vegetationstechnische Antrag" kann im Rahmen einer "Aufbruchgenehmigung + verkehrsregelnden Erlaubnis" dem Bauunternehmen ausgehändigt werden. Aufgrund der durch den Unternehmer getätigten Angaben kann die Kommune Schutzmaßnahmen für die Vegetation gezielt anordnen.
Die Anwendung/Download der Formulare ist frei und kostenlos.